- 3462 -

1315. Januar 16. Grünberg.

Die Stadt erhält deutsches Recht.

Die Nachricht ist einzig und allein auf die Anführung bei Wolff, Gesch. der Stadt Grünberg, Grünberg 1848 S. 39 zurückzuführen. Was der Verf. hier weiter hinzufügt, sieht nicht eigentlich wie ein Urkundenauszug aus. Es ist wohl zu vermuthen, dass Wolff s. Z. nur eine Nachricht, nicht eine Urk. vor sich gehabt hat. Damit würde es sich auch erklären, das die in dem Bresl. Staatsarch. aufbewahrten Kollektaneen Wolff's (D 366 f.) Abschriften aller möglichen Grünberger Urkunden enthalten, aber keine von 1315.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.